Covid-19 und seine Auswirkungen auf die Mediation

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Unser Alltag - im privaten und im beruflichen Umfeld - verändert sich im Moment drastisch. Fast Tag für Tag erhalten wir neue Informationen und Verhaltensregeln seitens des Bundesrates. Massgebend ist die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) vom 13. März 2020 (SR 818.101.24, siehe Link). Welche Auswirkungen haben die vom Bundesrat angeordneten Massnahmen auf die Tätigkeit von Mediatorinnen und Mediatoren?

Während unsere Ausbildungsinstitute ihre Präsenzveranstaltungen absagen und auf Online-Formate umstellen müssen (Art. 5 der Verordnung) und öffentliche oder private Veranstaltungen (einschliesslich Vereinsaktivitäten, also z.B. Mitgliederversammlungen) grundsätzlich verboten sind (Art. 6 der Verordnung), sind Beratungsdienstleistungen unter gewissen Voraussetzungen vom Verbot nicht betroffen.

Gemäss den Erläuterungen zur Verordnung 2 (Seite 6) sind „terminlich vereinbarte reine Beratungsdienstleistungen einzelner Kunden (z.B. bei Versicherungsagenturen und in Anwaltskanzleien), die in nicht generell öffentlichen Büros bzw. Kanzleiräumen stattfinden, nicht betroffen“. Ebenso sind „Sitzungen am Arbeitsplatz weiterhin erlaubt. Allerdings müssen die Teilnehmenden die Hygiene- und Verhaltensregeln einhalten (Hände waschen, keine Hände schütteln, Abstand halten). Die Anzahl der Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer ist zu beschränken. Als Referenzwert gilt ca. 4m2 pro Person. Das bedeutet: In einem Sitzungszimmer von 4 x 8 Meter sollten nicht mehr als 8 Personen gleichzeitig anwesend sein.“

Gestützt auf diese Ausführungen ist es grundsätzlich (noch) möglich, Mediationen durchzuführen.

 

Empfehlung FSM:

Die FSM empfiehlt, in jedem Einzelfall abzuwägen, ob eine Mediation mit persönlicher Anwesenheit der Medianden durchgeführt werden soll. Verschiedene Aspekte sind dabei zu beachten:

  • Anzahl der Teilnehmenden (eine Mediation mit zwei Personen ist eher durchzuführen, als eine solche mit drei und mehr Personen).
     
  • Werden Mediationen mit persönlicher Anwesenheit der Medianden durchgeführt, sind die Anweisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) strikte einzuhalten (siehe Flyer): zwei Meter Abstand halten, kein Händeschütteln, Hände waschen/desinfizieren (Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen), in Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen. Die Medianden sind anzuhalten, wenn immer möglich, nicht mit dem öffentlichen Verkehr anzureisen. Auch im Wartezimmer ist Social Distancing einzuhalten.
     
  • Besonders gefährdete Personen sollen nicht persönlich an der Mediation teilnehmen. Sie sind über Telefon oder Video zuzuschalten. Gemäss Art. 10b der Verordnung gelten als besonders gefährdet Personen ab 65 Jahren und Personen, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs.

 

Im Zweifelsfalle oder wenn eine Seite dies wünscht, ist die Mediation zu verschieben oder virtuell durchzuführen. Es können Telefon- oder Video-Konferenzen abgehalten werden. Hier sind Sicherheitsmindeststandards und Datenschutz zu beachten.

Diese Regelungen gelten auch, wenn eine Mediation angeordnet wurde (z.B. vom Gericht oder der KESB). Durchführung und Organisation der Mediation ist Sache der Parteien (Art. 215 ZPO).

Letztendlich liegt es in der Eigenverantwortung des Mediators und der Mediatorin sowie der Medianden. Die Gesundheit geht in jedem Falle vor.
 

Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)

Informationen über Entschädigungen für Erwerbsausfall des Bundesamtes für Sozialversicherung

Erläuterungen zur Verordnung 2, Fassung vom 21. März 2020 (PDF)

Flyer BAG-Corona

 

Im Namen des Vorstandes

Andrea Staubli, Präsidentin FSM


Verschoben - 12. Schweizerischer Kongress der Mediation FSM

Jubiläumskongress: 20 Jahre Schweizerischer Dachverband Mediation

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen
Liebe Mediatorinnen und Mediatoren

Das Organisationskomitee war bereit, Ende März 2020, das Programm zu drucken, die Registration zu eröffnen, Ihre Anmeldungen entgegenzunehmen oder Ihre Fragen zu beantworten. Und dann kam die Information der Präfektur Freiburg, dass keine Veranstaltungen über 50 Personen abgehalten werden können. Unterdessen wurden die Massnahmen noch mehr verstärkt. Niemand weiss im Moment, wann diese präventive Restriktion aufgehoben wird. Die wirtschaftliche Lage zwingt auch viele Selbständige, ihre Investitionen zu überdenken und priorisieren. All dies bewog uns, den Jubiläumskongress (auf einen noch nicht bestimmten Zeitpunkt) zu verschieben. Somit werden ebenfalls finanzielle Einbussen für Annulationen oder Verschiebung vermieden. Ich danke den OK Mitgliedern für die professionelle Arbeit und ihr unermüdliches Engagement und präsentiere Ihnen stolz das Programm Draft des verschobenen Jubiläumskongresses 20 Jahre FSM mit 30 renommierten Speakern und vielen Unterstützenden Partnern.

Bleiben Sie gesund!

Helena Friedmann,
Präsidentin OK FSM Kongresse

 

Programm Draft 12. Schweizerischer Kongress der Mediation FSM (PDF)

Interaktiver Orientierungsplan (PDF)



Tag der Mediation

Der internationale Tag der Mediation steht wieder am 18. Juni 2020 an. Aufgrund der aktuellen Gesundheitssituation sind Präsenzveranstaltungen von Mediatoren für Unternehmen, Politik und Verwaltung schwierig. Folglich hat sich die FSM entschieden vorrangig digital präsent zu sein. Um die Mitgliedsorganisationen einzubinden und die volle Bandbreite der Mediationsarten in der Schweiz abbilden zu können, bitten wir bis zum 30. April 2020 um Zusendung kurzer Videos (max. 15 Sekunden pro MO) und / oder Bilder mit einem Testimonial an die Geschäftsstelle per Email an info(at)mediation-ch.org. Die Idee ist, diese Beiträge dann zu einem kurzen, zwei bis drei Minuten Video zusammenzusetzen, das später von den Mediatorinnen und Mediatoren sowie den Mitgliedsorganisationen in den sozialen Medien breit gestreut werden kann. Ausserdem soll es zum Tag der Mediation eine Presseerklärung im Namen aller Mitgliedsorganisationen geben. Per 31. März werden wir allen Interessierten ein Vorgabeblatt als Leitfaden für die Beiträge zustellen. Das Projekt ist am Entstehen. Konkrete Fragen beantworten wir gerne ab dem 1. April.

Jede MO kann ohne weiteres auf ihr Spezialgebiet Bezug nehmen und z.B. auf die Auswirkungen der aktuellen Situation eingehen:

  • Wie können die sich durch die Grippe-Epidemie ergebenden Verzögerungen im Projektgeschäft durch Wirtschafts- und Baumediationen abgefedert werden?
  • Wie können Familien und Gruppen, die über längere Phasen in Quarantäne leben müssen, konstruktiv durch mediative Haltung Differenzen bereinigen?

Wir freuen uns auf Ihre / Eure Beiträge!

Im Namen des Vorstandes

Jean-Christophe Barth und Franziska Müller Tiberini