Im strafrechtlichen Kontext ist Mediation ein vor- und aussergerichtliches Verfahren der Konfliktbearbeitung und eine prüfenswerte Alternative zum Strafverfahren.

Mediation in strafrechtsrelevanten Konflikten ergänzt oder ersetzt die strafrechtlichen Sanktionen wie Busse und Freiheitsentzug. Sie zielt auf die Wiederherstellung des Rechtsfriedens und strebt die Wiedergutmachung zwischen Täterin/Täter und Opfer an. Das Mediationsverfahren bezweckt die von Einsicht geprägte Übernahme von Schuld und sozialer Verantwortung gegenüber Geschädigten. Sie strebt die Entschuldigung für körperliche und emotionale Verletzungen sowie materiellen Schaden an. Jugendliche und Erwachsene erleben in der Mediation, wie Konflikte gewaltfrei gelöst werden können.

Mediatorinnen / Mediatoren

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