Definition der Mediation
Die FSM umschreibt «Mediation» wie folgt:
Mediationen sind prinzipiengeleitete Formen der Konfliktklärung, bei der ergebnisoffene, allparteiliche Dritte (Mediator:innen) die Beteiligten darin unterstützen, in Konflikten selbstverantwortlich zu einvernehmlichen Regelungen zu finden.
So steht es im «Reglement für Ausbildungen im Bereich der Mediation».
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Im folgenden Dokument hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Dr. Katja Windisch, Christoph Imhoos und Franziska Müller Tiberini eine informative Klärung dazu verfasst, was Mediation ist und welche Rolle das Recht spielt.
Mediation - Definition & Recht (Deutsch)
Médiation - définition et droit (Französisch)
Mediation - definition and law (Englisch)
(Zeichnung: Marcel Lüdi)